Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Version 02 Stand 03/2022 

(gültig nur für Kaufverträge, im Falle von Leasing oder Mietverträgen sind die dafür geltenden AGB auf dem Angebot und dem Vertrag auszudrucken oder als Begleitdokument dazuzulegen) 

§ 1 Geltungsbereich 

1. Diese Verkaufsbedingungen gelten für Kaufverträge zwischen der Regel- und Steuersysteme DE GmbH (R&S-DE) und eigenen Kunden oder durch die R&S-DE ermächtigten Vertriebsbevollmächtigten und deren Kunden, sofern der rechtmäßige Verkäufer der an den Endkunden verkauft, die R&S-DE ist.  

Dieser AGB entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. 

2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten den Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden) 

3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich nachvollziehbare Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.  

4. Da die Regel- und Steuersysteme DE GmbH (R&S-DE) Ihren Sitz in Deutschland hat, sind unabhängig von dem Land in welches verkauft wird, die gültigen AGB auf deutschem Recht aufgebaut und europaweit gültig, sofern nicht in dem Anwendungsland einzelne Teile dieser AGB rechtlich unwirksam sind. In diesem Falle ist der Landesvertriebspartner verantwortlich die entsprechenden Änderungen der AGB beizulegen. 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß 

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB (DE) anzusehen ist, kann diese innerhalb von zwei Wochen angenommen oder schriftlich abgewiesen werden. Bei Annahme kommt es zum Vertragsabschluss. 

§ 3 Überlassene Unterlagen 

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Planungsunterlagen, Kalkulationen, Zeichnungen, Angebotsunterlagen etc., behalten wir (R&S-DE) uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit der Kunde ein Angebot der R&S-DE nicht annimmt, oder ein Gegen-Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von 2 Wochen angenommen wird, sind die oben genannten Unterlagen der R&S-DE unverzüglich zurückzusenden. 

§ 4 Preise und Zahlung 

1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab der zuständigen -Europe Verkaufsniederlassung in Fahrenzhausen bei München – einschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils landesabhängig gültiger Höhe. Kosten 

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von Sonder- Verpackung sowie Transport zum Kunden können gesondert in Rechnung gestellt werden. 

2. Die Zahlung des Kaufpreises hat auf das Konto der R&S-DE oder des jeweiligen Regel- und Steuersysteme DE Vertriebspartners zu erfolgen, der die Rechnung legt. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. 

3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist bei Erstbestellungen der Kaufpreis als Vorkasse zu bezahlen, ansonsten lt. den Vertragsbedingungen. Im Normalfall ist eine Teilzahlung bei Bestellung gegen Rechnung zu leisten. Deren Höhe wird durch den jeweiligen Vertrag zwischen R&S-DE und Kunden geregelt. Etwaige schriftlich angemahnte Verzugszinsen können in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bankenüblichen Basiszinssatz p.a. berechnet werden. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 

4. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten oder aber bei kurzfristigen Rohstoffpreiserhöhungen für Lieferungen vorbehalten. Anderweitige Vereinbarungen können nur im Falle schriftlicher Verträge akzeptiert werden.  

§ 5 Zurückbehaltungsrechte 

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

§ 6 Lieferzeit 

1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Ansprüche aus nicht erfüllten Verträgen bleiben vorbehalten. 

2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden direkten Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzten zu lassen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines Totalausfalles oder einer Verschlechterung der vertraglichen Dienstleistung und/oder Produktes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über – und damit auch die Verantwortung dafür-, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. 

3. Die R&S-DE haftet im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs nur im Falle der nicht rechtzeitigen Kommunikation dem Kunden gegenüber, und dann auch in Höhe von eventuell vertraglich geregelten Verzugsentschädigungen. Im Falle von durch uns grob fahrlässig verursachten Lieferverzögerungen kann der Kunde mit uns eine Kaufpreiserniedrigung in Höhe von bis zu max. wöchentlich 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes vereinbaren, falls er nicht vom Vertrag zurücktritt. 

4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt. 

§ 7 Gefahrenübergang bei Versendung Seite 3 von 5 Dieses Dokument ist nur als e-Dokument gültig in der Version, die auf dem Server der Regel- und Steuersysteme DE liegt.. Sämtliche Änderungen eines Anwenders haben nur Gültigkeit, wenn sie mit der Version auf dem Server übereinstimmen oder durch die Gesch.leitung oder den Q-Beauftragten der Regel- und Steuersysteme DE GmbH mit einem Datum versehen abgezeichnet wurden. 

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Lagers der Regel- und Steuersysteme DE GmbH die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. 

§ 8 Eigentumsvorbehalt 

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunden sich vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, eventuell geleistete Vorzahlungen unter Abzug aller uns entstandenen Kosten zurückzuverlangen, wenn nicht anders möglich auch auf die Rechtswege. 

2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den bei der R&S-DE entstandenen Ausfall.  

3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon mit Annahme dieser AGB an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache nach einer eventuellen technischen oder designmäßigen Änderung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunden seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. [Anmerkung: Diese Klausel entfällt, wenn kein verlängerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist.] 

4. Eventuelle Bearbeitung und Veredelung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt bis zur vollkommenen Bezahlung stets im Namen und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunden uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunden auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit 

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einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. 

5. Die R&S-DE verpflichtet sich, die der R&S-DE zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 40 % übersteigt.  

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress 

1. Mit dem Verkauf der Ware dem Kunden zugesicherte Garantie- und Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 

Garantiebestimmungen entsprechend der Garantieerklärung beim Gerätekauf. 

1. Mängelansprüche verjähren in 24 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei Weiterverkauf durch den Kunden wird der Schadensersatzanspruch ganz ausgeschlossen). 

Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. 

(Garantie, Gewährleistungs- und Mängelansprüche unterliegen den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen des Landes, in das verkauft wird nur dann, sofern der rechtliche R&S-DE-Vertreter auch in diesem Land ansässig ist oder die Landesrechte des Käufers dies vorsehen). 

2. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. 

3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.  

4. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Behandlung – insbesondere Nichtbeachtung des Benutzer- oder Bedienungshandbuches bzw. der Betriebsanleitung, ungeeignetem Aufbewahrungsraum oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die der vertraglichen Behandlung der Produkte/Ware zuwider stehen. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen unter evtl. Öffnung des Kaufgegenstandes/Gerätes, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.  

5. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere (Rücksendungs-)Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des durch den Hersteller bzw. Herstellervertreter belieferten Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch laut ursprünglichem Vertrag. 

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6. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunden mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen den Hersteller oder Herstellervertreter gilt ferner Absatz 6 entsprechend. 

7. Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als ein Jahr in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn 

8. Haftungsbeschränkungen 

Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam. 

§ 10 Sonstiges 

1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.  

2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus Verträgen ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt  

3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in dieser AGB schriftlich geregelt, sofern sie nicht im Kaufvertrag oder in der Kaufbestätigung anders geregelt sind.  

4. Transparenzgebot: Diese AGB wurde so verfasst, dass sie auch durch Personen ohne Rechtsausbildung verständlich sein sollte. Das Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt. Wir bitten daher unsere Kunden, schon bei Kaufvertrag uns zu unterrichten, falls eine Klausel aus den Verträgen nicht verständlich sein sollte 

Geschäftsführung Regel- und Steuersysteme DE GmbH, 85777 Fahrenzhausen